Charta der Pflanzenrechte

Artikel 1

Die Erde ist die gemeinsame Heimat allen Lebens. Die Macht gehört allen Lebewesen.

Artikel 2

Die Nation der Pflanzen garantiert die unveräußerlichen Rechte der natürlichen Gemeinschaften und erkennt sie als Gesellschaften an, die auf den Beziehungen zwischen Organismen basieren, aus denen sie sich zusammensetzen.

Artikel 3

Die Nation der Pflanzen erkennt die tierischen Hierachien mit ihren Kommandozentren und konzentrierten Funktionen nicht an, sondern unterstützt dezentrale Pflanzendemokratien mit verteilten Funktionen.

Artikel 4

Die Nation der Pfkanzen respektiert die universellen Rechte aller gegenwärtigen und zukünftigen Lebewesen.

Artikel 5

Die Nation der Pflanzen garantiert das Recht auf sauberes Wasser, sauberen Boden und saubere Luft.

Artikel 6

Der Verbrauch nicht regenerierbarer Ressourcen auf Kosten kommender Generationen von Lebewesen ist untersagt.

Artikel 7

Die Nation der Pflanzen hat keine Grenzen. Jedes Lebewesen ist frei, ohne Einschränkungen zu reisen, zu leben und sich zu bewegen.

Artikel 8

Die Nation der Pflanzen unterstützt die gegeneitige Hilfe natürlicher Gemeinschaften von Lebewesen und erkennt sie als Mittel des Zusammenlebens und des Fortschritts an.

aus: Stefano Mancuso, Die Pflanzen und ihre Rechte | Haben Pflanzen Rechte?